Beurteilung

Definition

Analyse und Bewertung der Wettbewerbsprojekte durch das Preisgericht mit dem Ziel der qualitätsbasierten Selektion des besten Projekts.

Beschreibung der praktischen Anwendung / Konditionen

Die Beurteilung erfolgt anonym, auf Basis der präsentierten Unterlagen der Wettbewerbsprojekte. Sie beruht ausschließlich auf Beurteilungskriterien, die in der Ausschreibung festgelegt sind. In Ergänzung zu den quantitativen Aspekten in der Arbeit der Vorprüfung beurteilt das Preisgericht auch nach qualitativen Aspekten mit entsprechend subjektiven Wertungsspielräumen. Im Abgleich unterschiedlicher Standpunkte der einzelnen Fach- und Sachpreisrichter entsteht eine sachlich korrekte, objektivierbare Argumentation, aus der sich die Qualitäten des besten Projekts herleiten lassen.

Standespolitische Werte

Die gebotenen Fairness von Architekturwettbewerben setzt für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten eine ausreichende fachliche Expertise und eine ausgewogene Zusammensetzung des Preisgerichts voraus. Eine Mehrheit von Fachpreisrichtern (Fachleuten in den Bereichen Städtebau und Architektur) ist daher für eine korrekte Beurteilung der Projekte in einem Architekturwettbewerb notwendig.